Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und Münster Klassik (Agentur) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
3. Event-Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch
die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt,
in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die
Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Dritten.
4. Event-Leistungen und Honorar
Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der
Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 70 % des Entgeltanspruchs vorab zu fordern.
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
Vermittlungsarbeit für Künstler wird
mit 20 % von der Netto-Gage vergütet.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z. B. Ideen,
Konzepte für Veranstaltungen, Texte etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.
Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt
sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die
Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6. Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht,
das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon
erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 70 % des vereinbarten Honorars
ab 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars
Dies bezieht sich insbesondere auch auf bereits geleistete Anzahlungen für gebuchte Künstler, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der Agentur unter Vertrag stehen. Der Grund zur
außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum
Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
7. Haftung
Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften
Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt
ist.
Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
8. Zahlung
Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten als vereinbart. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich
(innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf
Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar
beschränkt.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder
wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
10. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Betriebsstätte der Agentur vereinbart.
12. Nebenabreden / Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge
Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Münster Klassik
Esther Hünnekens
Gertrudenstr. 41
48149 Münster
0251 92779093
info@muenster-klassik.de
Mo. bis Frei.
von 9:00 - 12:00
Benyamin Nuss!
Rzewski:Unite!
Berlin Classics
Die Alben des Jahres, die Sie unbedingt hören müssen, Liste von Adriano Brandão in Plural Curitiba, Klassische Musik:
„...ich glaube wirklich, dass diese neue Version von Benyamin Nuss die beeindruckendste von allen ist. Perfekte Technik trifft auf eine künstlerische Vision, die den Ambitionen des Werks gerecht wird. Es könnte keine bessere Veröffentlichung dieses Meisterwerks geben." (aus dem Portugiesischen)
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